Informationen für Angehörige
Sie haben sich für den Einsatz eines Pflegepartners entschieden. Damit die Betreuung Ihres Angehörigen reibungslos funktioniert,
bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Haben Sie die Vereinbarung mit der Pflegekasse ( § 39 Verhinderungspflege oder § 45 Zusätzliche Betreuungsleistung) abgesprochen?
Der zu Betreuende sollte über den Einsatz des Pflegepartners informiert sein.Eine pflegerische Versorgung sowie Behandlungspflege
( Insulin spritzen, Blutzucker messen..) sollte zu Beginn des Einsatzes bereits erfolgt sein.
Ein Übergabeheft in dem alle Besonderheiten stehen wäre dem Pflegepartner zu überreichen, z.B. Angaben zu Medikamenteneinnahme,
Diätvorschriften,wichtige Telefonnummern von Bezugspesonen, Hausarzt u.a.
Insbesondere bei Demenzpatienten ist es wichtig Gewohnheiten, Vorlieben und eventuelle wichtige Ereignisse aus dem Leben oder noch
vorhandene Fähigkeiten des zu Betreuenden zu kennen, damit die gemeinsame Zeit möglichst sinnvoll gestaltet werden kann.
Wichtige Utensilien dabei können sein: Fotoalben, Musikbücher und - Casetten, Lieblingsbücher, wichtige Gegenstände des Alltags...
Die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeiter (€ 6,- pro Stunde und 30 Cent pro gefahrener Kilometer) erfolgt direkt im Anschluß des Einsatzes.
Die von den Pflegepartnern ausgestellte Quittung kann bei der Pflegekasse jederzeit eingereicht werden.